Grund- und Behandlungspflege:
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Ab dem 1. Januar 2015 gilt für Sie:
Pflegebedürftige können nach dem Pflegestärkungsgesetz "Betreuungs- und Entlastungsleistungen" in Anspruch nehmen, die von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 104 €/208 € pro Monat bezahlt werden.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistung nicht voll ausschöpft, kann zudem ab 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag - maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages - für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden.
Informieren Sie sich detailiert über dieses neu Angebot in unserem Flyer.
Zwischen dem Verein zur Pflege, der DAK und BEK konnte ein Vertrag für die Überleitungspflege geschlossen werden.
Überleitungspflege soll die Schnittstelle zwischen Krankenhaus und häuslicher Umgebung schließen. Im Rahmen der Überleitungspflege werden Beratungen für Angehörige finanziert, die in einer kurzfristigen Pflegesituation Unterstützung bedürfen.
Die Krankenkassen DAK und BEK stellen ihren Versichten einen Berechtigungsschein aus. Aufgrund dieses Berechtigungsscheins kann eine Beratung im individuellen Umfang bereits während der Krankenhausversorgung beginnen.
Die Überleitungspflege wird dann in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung im häuslichen Bereich beendet. Gerade die Überleitungspflege kann bei den immer kürzeren Liegezeiten in den Krankenhäusern bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit ein wichtiges Hilfsangebot sein.
Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser kann bereits eine optimale Versorgung vor der Entlassung aus dem Krankenhaus geplant werden.
Nicht nur für die Pflege sind wir Ihr Ansprechpartner, sondern auch für den Behördenservice.
Wir beraten Sie bei den anfallenden Formalitäten mit den Kranken- und Pflegekassen, z.B. bei Anträgen zur Anpassung oder Höherstufung der einzelnen Pflegestufen oder bei der Beantragung von Zuschüssen.
Hinter dem Begriff "Mobile Hilfe" verbergen sich eine Reihe von Dienstleistungen, die von unseren Bundesfreiwilligendienstleistenden übernommen werden.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
Verdener Str. 8 - 10
29640 Schneverdingen
Tel.: 05193 / 52715
Fax: 05193 / 52768
info@verein-zur-pflege.de
Notrufhandy: 0172 / 98 00 60 3
Satzung
Bürozeiten:
Montag | 08:00 - 14:00 |
Dienstag | 08:00 - 14:00 |
Mittwoch | 08:00 - 14:00 |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 14:00 |
Für Beratungen bitten wir um telefonische Terminvereinbarungen.
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