Bundesfreiwilligendienst
Ab 01.07.2011 löst der Bundesfreiwilligendienst (BFD)den Zivildienst ab. Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 BFDG Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.
Der BFD fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen. Er fördert damit das lebenslange Lernen; jungen Freiwilligen bietet er die Chance des Kompetenzerwerbs und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chancen des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- Berufserfahrung einzubringen und weiter zu vermitteln.
Der Verein zur Pflege Hilfsbedürftiger e.V., Verdener Str. 10, 29640 Schneverdingen ist anerkannte Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst ab 01.07.2011 und kann 4 Stellen besetzen.
Bewerbungen können ab sofort mit einem Lebenslauf und Lichtbild beim Verein zur Pflege eingereicht werden.
Dauer
In der Regel handelt es sich um einen Vollzeitdienst für die Dauer von ein bis zwei Jahren. In Ausnahmefällen kann auch ein Teilzeitdienst vereinbart werden. Während dieser Zeit sind Schulungsseminare und eine gründliche Einarbeitung verpflichtend.
Vergütung
Es besteht ein Anspruch auf Taschengeld in Höhe von 330,00 €. In Ausnahmefällen kann eine Pauschale für das entfallende Kindergeld gezahlt werden 165,00 €. Die kompletten Sozialversicherungsbeiträge werden von der Einsatzstelle übernommen.
Vertragliche Regelungen
Zwischen der Einsatzstelle, dem Bewerber und dem Bundesamt für Zivildienst wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Es besteht ein Anspruch auf Urlaub, es wird eine Probezeit vereinbart, sowie Kündigungsfristen festgelegt.
Weitere Informationen unter: BFD-FSJ-Forum

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